Die BasisRente bietet Ihnen:

  • staatliche Förderung

Sie können die Beiträge zur BasisRente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.    

 

- 2011: Es besteht eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge  von 72% (höchstens  72% von 20.000 EUR bei Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren).

 

- Folgejahre: Kontinuierliche Erhöhung bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit ab 2025.

 

  • ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente

Ab dem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt (laut Gesetz frühestens ab dem 60. Lebensjahr - bzw. ab dem 62. Lebensjahr ab Versicherungsbeginn in 2012) zahlt Ihnen die R+V eine lebenslange garantierte Rente. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente können Sie jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung Ihres 60. Lebensjahres (ab Versicherungsbeginn 2012 gilt das 62. Lebensjahr) verlegen.

 

  • Überschussbeteiligung

Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet.

 

  • flexible Einzahlungsmöglichkeiten

Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft ein.

 

  • "Hartz-IV-geschützt"

Das Vermögen der BasisRente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.

 

  • steuerliche Behandlung der Leistungen

Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.

Raiffeisenbank Altschweier eG
BLZ: 66261416

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