Rentner können ganz legal Steuern sparen - mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung!
Sie können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs- Bescheinigung beantragen. Diese Freistellung von der Einkommensteuer stellt die Behörde jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss, da er unter bestimmten Grenzen bleibt. Sie muss für jedes Kreditinstitut einzeln beantragt werden und gilt für 3 Jahre, falls sich an Ihrer Einkommenssituation nichts ändert.
Das Ausfüllen ist ganz leicht: für das Antragsjahr sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen. So können wir als Ihre Bank die Zinsen aus Kapitalerträgen bei Fälligkeit sofort steuerfrei auszahlen. Dies gilt gerade dann, wenn Sie Ihren Sparer-Freibetrag schon ausgeschöpft haben.
In Deutschland erhalten die meisten Ruheständler eine Monats- Bruttorente von bis zu
Euro 1.023,--. Damit bleiben Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Ertragsanteil weit unter der Einkommensgrenze. Verfügen Sie über keine weiteren Einkünfte, können Rentner diesen Spielraum nutzen, um Erträge aus Kapitalvermögen steuerfrei zu stellen, auch wenn diese über den Sparer-Freibetrag hinausgehen.
Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinne gilt bei Rentnern nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente. Er hängt vom Lebensalter bei Beginn des Rentenbezugs ab und wird von da an unverändert berechnet. Tritt ein Arbeitnehmer beispielsweise mit 65 Jahren seine Rente an, beträgt der Ertragsanteil 27 Prozent der Bruttojahresrente. Der Ertragsanteil erhöht sich mit jedem Jahr, das früher in Rente gegangen wird, um einen Prozentpunkt. Zur Zeit liegt die Einstiegsgrenze zur steuerlichen Veranlagung bei Euro 8.938,-- pro Jahr für Ledige und Euro 17.774,-- pro Jahr für Verheiratete. Rentner, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, bekommen zusätzlich einen Altersentlastungsbetrag der 40% der Zinseinkünfte - bzw. bestimmter weiterer Einkommen - (höchstens jedoch Euro 1.908,--) beträgt. Bei Rentner-Ehepaaren können sich diese Beträge gegebenenfalls verdoppeln.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Vermögensberaterinnen gerne zur Verfügung.