Für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag können Sie eine Wohnungsbauprämie (WOP) sowie eine Arbeitnehmer- sparzulage (ASZ) erhalten. Anspruch auf WOP haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich Euro 25.600 bei Alleinstehenden bzw. Euro 51.200 bei Verheirateten. Zusätzlich fördert der Staat bei Arbeitnehmern die Anlage vermögenswirksamer Leistungen (vL). Die Einkommensgrenzen liegen hier bei Euro 17.900 für Alleinstehene bzw. Euro 35.800 für Verheiratete. Die jeweiligen Prämiensätze ersehen Sie in der Aufstellung unten.
Weitere Informationen bietet Ihnen auch unser Verbundpartner unter www.bausparkasse-schwaebisch-hall.de.
Wohnungsbauprämie
Prämiensatz: 8,80 %
Prämie Alleinstehende: 45,06 Euro
Prämie Verheiratete: 90,11 Euro
Arbeitnehmersparzulage für Bausparen
Prämiensatz: 9,00 %
Prämie pro Arbeitnehmer: 42,30 Euro
begünstigter Höchstbetrag: 470,00 Euro
Arbeitnehmersparzulage für Fondsparen
Prämiensatz: 18,00 %
Prämie pro Arbeitnehmer: 72,00 Euro
begünstigter Höchstbetrag: 400,00 Euro