Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Besitzer des Baugrundstücks und des errichtenden Gebäudes vom Vertragsbeginn bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses.
Haftpflichtansprüche werden z. B. gestellt, wenn
- ein spielendes Kind in einen nicht ordungsgemäß
abgedeckten Kanalschacht stürzt
- ein Passant sich nachts auf dem nicht ausreichend
beleuchteten Gehweg an gelagertem Baumaterial verletzt
- ein Spaziergänger durch ein vom Gerüst fallendes
Baumaterial getroffen wird
- ein Besucher bei der Besichtigung des Rohbaus vom
nicht gesicherten Balkon stürzt.
Für alle Fragen rund um die Bauherrenhaftpflichtversicherung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Servicebereich jederzeit gerne zur Verfügung.